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EINSPEISEVERGÜTUNG

Die Einspeisevergütung sinkt zum 1. Juli kräftig. Hausbesitzer, die sich jetzt eine Anlage aufs Dach bauen, erhalten noch die höheren Sätze. Worauf sie zu achten haben
von Claudia Marwede-Dengg, €uro am Sonntag

Wer mit einer Solaranlage auf dem eigenen Dach Geld verdienen will, muss sich beeilen. Die bisherige staatliche Förderung für die Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Stromnetz soll ab dem 1. Juli dieses Jahres um 16 Prozent gekürzt werden – zusätzlich zu den ohnehin vorgesehenen Senkun­gen in den Jahren 2011 und 2012. Mehr als doppelt so viel Geld gibt es dagegen, wenn die Privathaushalte den Strom selbst verbrauchen. So steht es zumindest in dem Gesetzentwurf, mit dem das Bundeskabinett das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ändern will.

Die bisherige großzügige Vergütungsregelung für Solarstrom passt in Zeiten knapper Kassen nicht mehr so ganz ins Bild. Dazu kommt der starke Preisverfall bei Solarstrom­anlagen bis 100 Kilowattpeak (kWp). Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) hat errechnet, dass sich die Endkundenpreise von 2006 bis heute um rund 40 Prozent reduziert haben: Im ersten Quartal 2010 kostet eine Anlage mit einem kWp Leistung nur noch 2864 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Im zweiten Quartal 2006 mussten für dieselbe Leistung noch 5000 Euro gezahlt werden.


Der Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv) hatte daher schon seit Längerem von Überförderung gesprochen und begrüßte jetzt den Abbau. „Wenn ein Kind groß ist, muss man es auch irgendwann in die Selbstständigkeit entlassen“, so vzbv-Vorstand Gerd Billen. Schließlich finanzieren alle Verbraucher über die EEG-Umlage bei ihrer Stromrechnung den Solarboom kräftig mit. Daran ändert sich nach Einschätzung des vzbv trotz des Förderabbaus nichts – im Gegenteil. Je mehr Anlagen es gibt, desto teuer wird es. „Ein Durchschnittshaushalt, der heute im Jahr 80 Euro EEG-Umlage zahlt, wird bereits Anfang kommenden Jahres mindestens 150 Euro bezahlen müssen“, erläutert Billen.

Bis zum 30. Juni gilt die derzeitige Regelung noch – mindestens. Wer bis dahin mit einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach Strom produziert und ihn ins öffentliche Netz einspeist, kann für die kommenden 20 Jahre je produzierter Kilowattstunde eine so­genannte Einspeisevergütung von 39,14 Cent einstreichen. Geht die Anlage danach ans Netz, sind es nur noch 32,88 Cent. Der Satz gilt für Anlagen auf Gebäuden bis zu 30 kWp.


Zum Vergleich: Eine 4,8-kWp-­Solarstromanlage mit einer Größe von etwa 48 Quadratmetern produziert – bei einem Standort in den sonnenreichen südlichen Regionen Deutschlands mit einer durchschnittlichen Sonneneinstrahlung von 1000 Kilowattstunden (kWh) – etwa 4800 kWh Solarstrom im Jahr. Damit deckt die Anlage etwa den Strombedarf eines Vierpersonenhaushalts. In weniger sonnigen Regionen liegt die durchschnittliche Energieausbeute derselben Anlage im Schnitt bei 4080 bis 4320 kWh pro Jahr.

Solaranlagen: Mehr Geld für schnelles Handeln

Nach Berechnungen der Stiftung Warentest können Eigentümer an Standorten mit durchschnittlicher Sonneneinstrahlung mit ihrer Investition 6,5 bis 7,3 Prozent Rendite pro Jahr erzielen. An günstigen Stand­orten mit viel Sonne und einem günstigen Anschaffungspreis seien sogar zweistellige Renditen möglich.


Mit Blick auf die hohen und weiter steigenden Strompreise rechnet es sich unter Umständen noch mehr, den produzierten Solarstrom nicht ins Netz einzuspeisen, sondern ganz oder zumindest großteils selbst zu verbrauchen. Diese Möglichkeit wird bereits seit 1. Januar 2009 ebenfalls staatlich gefördert. Um den Eigenverbrauchsanteil zu erhöhen, sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung jedoch vor, den Anreiz von derzeit 3,6 auf acht Cent zu erhöhen. Wer also auf den Eigenverbrauch setzen will, sollte warten, bis die Neuregelung tatsächlich in Kraft getreten ist.


Der Eigenbedarfsvorteil rechnet sich so: Mit dem Eigenverbrauch entfallen die Stromkosten von derzeit rund 20 Cent pro Kilowattstunde, die der Energieversorger in Rechnung stellt. Zusätzlich gibt es – ebenfalls für 20 Jahre garantiert – eine Vergütung von 20,99 Cent je Kilowattstunde für selbst genutzten Strom. Unterm Strich bringt das einen Vorteil von rund 41 Cent gegenüber rund 33 Cent bei Einspeisung ins Netz. Sogar wenn auf den selbst verbrauchten Anteil pro Kilowattstunde noch 2,3 Cent Umsatzsteuer ans Finanzamt fließen, bleibt ein Vorteil. Und auch in Zukunft dürfte diese Variante kein Zuschussgeschäft werden. Denn mit jeder Strompreiserhöhung erhöht sich der finanzielle Vorteil des Eigenverbrauchs.


Und was kostet die Investition in eine Fotovoltaikdachanlage? Legt man den vom Bundesverband Solarwirtschaft ermittelten Durchschnitts­preis von 2684 Euro pro Modul und Kilowatt zugrunde, kostet eine 4,8-kWp-Anlage inklusive Montage rund 13 000 Euro. Das Teuerste sind die Solarmodule, hinzu kommen Kosten für die Dachunterkonstruktion, die Montage und einen Wechselrichter, der den Strom für das öffentliche Netz kompatibel macht. Der Fiskus verlangt zudem 19 Prozent Mehrwertsteuer, die man sich aber mit einer Umsatzsteuervoranmeldung umgehend wieder zurückholen kann.


Für Wartung, Reparaturen sowie Rücklagen etwa für einen neuen Wechselrichter und andere Ersatzteile fallen im Schnitt 1,5 Prozent des Kaufpreises an. Außerdem muss die Gebäudeversicherung erweitert werden, um Feuer-, Sturm- oder Hagelschäden abzudecken. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will und sich auch vor Schäden durch Vandalismus, Diebstahl und Materialfehler schützen will, schließt eine spezielle Fotovoltaikversicherung ab.
Ganz wichtig: Unbedingt mehrere Komplettangebote einholen und den Auftrag nur an Installations­betriebe mit langjähriger Erfahrung und gutem Ruf vergeben.

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