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EINSPEISEVERGÜTUNG

EEG - Einspeisevergütung Photovoltaik 2010 und 2011 in Deutschland

In Deutschland werden die meisten Photovoltaikanlagen über Kredite finanziert. In nahezu allen Fällen ist hier eine Vollfinanzierung ohne Eigenkapitel möglich, da die im EEG (erneuerbare Energien Gesetz) garantierten Einspeisevergütungen den Banken, die nötige Sicherheit garantieren.

 

(Quelle Einspeisevergütungen: EEG-2011.de)

Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen bis 30 KW Leistung

Inbetriebnahme Degression Einspeisevergütung
01.07.2010 13,00% 34,05 Cent je kWh
01.10.2010 3,00% 33,03 Cent je kWh
01.01.2011 13,00% 28,74 Cent je kWh

Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen bis 100 KW Leistung

Inbetriebnahme Degression Einspeisevergütung
01.07.2010 13,00% 32,39 Cent je kWh
01.10.2010 3,00% 31,42 Cent je kWh
01.01.2011 13,00% 27,36 Cent je kWh

Einspeisevergütung für Photovoltaik Anlagen bis 1 MW Leistung

Inbetriebnahme Degression Einspeisevergütung
01.07.2010 13,00% 30,65 Cent je kWh
01.10.2010 3,00% 29,73 Cent je kWh
01.01.2011 13,00% 25,87 Cent je kWh

Einspeisevergütung für Photovoltaik Anlagen ab 1 MW Leistung

Inbetriebnahme Degression Einspeisevergütung
01.07.2010 13,00% 25,55 Cent je kWh
01.10.2010 3,00% 24,79 Cent je kWh
01.01.2011 13,00% 21,57 Cent je kWh

Zinsgünstige Kredite für Photovoltaikanlagen

Der zinsgünstige Kredit zur Solarförderung bei der KfW Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist hier in erster Linie zu nenne. Schon seit 1999 werden Solaranlagen mit Bundesmitteln in Form von zinsgünstigen Krediten gefördert. Mittlerweile bieten aber auch viele andere Banken spezielle Kredite für die Finanzierung von Photovoltaikanlagen an.

In den meisten Fällen reicht den Kreditgebern die Abtretung der Einspeisevergütungen als Sicherheit aus. Vor allem bei kleineren Krediten bis 50000€ ist das die übliche Vorgehensweise. Dennoch müssen auch hier im Voraus die Finanzen offen gelegt werden. Bei höheren Krediten und dementsprechend größeren Anlagen wird eine höhere Bonität vorausgesetzt und mehr Sicherheiten gefordert. In Einzelfällen verlangen Banken einen Grundbucheintrag zur Absicherung des Darlehens.
 

Vergütung für den Eigenverbrauch von Strom aus Solaranlagen

Diese Art der Förderung besteht seit dem Jahr 2009 und wurde im EEG fest verankert. Sie soll den Eigenverbrauch für Erzeuger von Solarstrom deutlich attraktiver machen. Gelten tut diese Regelung nur für Anlagen die kleiner sind als 30kw. Die Vergütung für selbst genutzten Solarstrom beträgt im Jahr 2010 beispielsweise 22,76 Cent pro Kilowattstunde. Berechnet man für den Bezug von normalem Haushaltsstrom 20 Cent je Kilowattstunde so ergibt das ein Plus von 42,76 Cent je Kilowattstunde, da man sich die Kosten für den Haushaltsstrom ja ebenfalls spart. So ergibt sich selbst gegenüber der Netzeinspeisung im Jahr 2010 ein Plus 3,62 Cent je Kilowattstunde Solarstrom.

Solaranlagen: Mehr Geld für schnelles Handeln

Nach Berechnungen der Stiftung Warentest können Eigentümer an Standorten mit durchschnittlicher Sonneneinstrahlung mit ihrer Investition 6,5 bis 7,3 Prozent Rendite pro Jahr erzielen. An günstigen Stand­orten mit viel Sonne und einem günstigen Anschaffungspreis seien sogar zweistellige Renditen möglich.


Mit Blick auf die hohen und weiter steigenden Strompreise rechnet es sich unter Umständen noch mehr, den produzierten Solarstrom nicht ins Netz einzuspeisen, sondern ganz oder zumindest großteils selbst zu verbrauchen. Diese Möglichkeit wird bereits seit 1. Januar 2009 ebenfalls staatlich gefördert. Um den Eigenverbrauchsanteil zu erhöhen, sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung jedoch vor, den Anreiz von derzeit 3,6 auf acht Cent zu erhöhen. Wer also auf den Eigenverbrauch setzen will, sollte warten, bis die Neuregelung tatsächlich in Kraft getreten ist.


Der Eigenbedarfsvorteil rechnet sich so: Mit dem Eigenverbrauch entfallen die Stromkosten von derzeit rund 20 Cent pro Kilowattstunde, die der Energieversorger in Rechnung stellt. Zusätzlich gibt es – ebenfalls für 20 Jahre garantiert – eine Vergütung von 20,99 Cent je Kilowattstunde für selbst genutzten Strom. Unterm Strich bringt das einen Vorteil von rund 41 Cent gegenüber rund 33 Cent bei Einspeisung ins Netz. Sogar wenn auf den selbst verbrauchten Anteil pro Kilowattstunde noch 2,3 Cent Umsatzsteuer ans Finanzamt fließen, bleibt ein Vorteil. Und auch in Zukunft dürfte diese Variante kein Zuschussgeschäft werden. Denn mit jeder Strompreiserhöhung erhöht sich der finanzielle Vorteil des Eigenverbrauchs.


Und was kostet die Investition in eine Fotovoltaikdachanlage? Legt man den vom Bundesverband Solarwirtschaft ermittelten Durchschnitts­preis von 2684 Euro pro Modul und Kilowatt zugrunde, kostet eine 4,8-kWp-Anlage inklusive Montage rund 13 000 Euro. Das Teuerste sind die Solarmodule, hinzu kommen Kosten für die Dachunterkonstruktion, die Montage und einen Wechselrichter, der den Strom für das öffentliche Netz kompatibel macht. Der Fiskus verlangt zudem 19 Prozent Mehrwertsteuer, die man sich aber mit einer Umsatzsteuervoranmeldung umgehend wieder zurückholen kann.


Für Wartung, Reparaturen sowie Rücklagen etwa für einen neuen Wechselrichter und andere Ersatzteile fallen im Schnitt 1,5 Prozent des Kaufpreises an. Außerdem muss die Gebäudeversicherung erweitert werden, um Feuer-, Sturm- oder Hagelschäden abzudecken. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will und sich auch vor Schäden durch Vandalismus, Diebstahl und Materialfehler schützen will, schließt eine spezielle Fotovoltaikversicherung ab.
Ganz wichtig: Unbedingt mehrere Komplettangebote einholen und den Auftrag nur an Installations­betriebe mit langjähriger Erfahrung und gutem Ruf vergeben.

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