21. Wie hoch ist der jährliche Gewinn?
Sie erhalten mit der Einspeisevergütung für den eingespeisten Strom mehr Geld, als Sie selber für bezogenen Strom zahlen müssen. Dies ist im EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) festgelegt. Je nach dem Jahr, in welchem Sie Ihre Anlage installieren, bekommen Sie eine entsprechende Vergütung, welche für 20 Jahre festgelegt ist. Die Einspeisevergütung richtet sich gemäß dem EEG nach dem Anlagentyp sowie dem Jahr der Inbetriebnahme und ist degressiv, also abnehmend, geregelt.
Anlagentyp 2009 2010 2011
Freiflächenanlage 31,94 Cent 28,75 Cent 26,16 Cent
Dachanlage bis 30 kW 43,01 39,75 36,01
Dachanlage ab 30 kW 40,91 37,64 34,25
Dachanlage ab 100 kW 39,58 35,62 32,42
Dachanl. ab 1000 kW 33,00 29,70 27,03
Wichtig: Die Einspeisevergütung des Inbetriebnahmejahres bleibt für 20 Jahre gleich für Sie!
Wie wird die Vergütung beantragt?
Der Antrag wird bei Ihrem Energieversorger bzw. Stromlieferanten gestellt. Der Anschluss der PV-Anlage an das öffentliche Stromnetz wird dem Netzbetreiber lediglich gemeldet. Ein schriftlicher Vertrag ist nicht erforderlich. Ansprechpartner ist also Ihr Energieversorger und natürlich Ihr Fachhandwerker, der Ihnen bei den Formalitäten gerne mit Rat und Tat zur Seite steht.
Auszahlung
Gesetzliche Vorschriften zum Zeitpunkt der Auszahlung gibt es nicht. Jährliche Zahlungen bringen jedoch Zinsnachteile. Die Vergütung sollte also monatlich oder zumindest quartalsweise gezahlt werden.
In 2009 werden 20 Jahre 43,01 Cent /kWh. vergütet (bis 30 KW) plus Installationsjahr (21. Jahr)
Vergütet wird die gesamte erzeugte Energie der Photovoltaikanlage
Eine 1000 Watt erzeugt: 900 kWh. (Durchschnitt in Norddeutschland) , 1000 kWh. (Durchschnitt in Süddeutschland)
Bei 42,48 Cent / kWh wird somit 382 € - 425 € pro kW von Ihrem Energieversorger vergütet.








